Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung des Ferienhauses Tinylausitz, Elstraer Str. 45, 01920 Steina
1. Mietpreis, Leistungsumfang
Im Mietpreis sind Nebenkosten (Energie, Heizung, 1 Korb Kaminholz, Wasser, Müllgebühren, Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher) enthalten. Die Nutzung des WLAN, sowie des Parkplatzes sind kostenfrei.
2. Belegung
Das Tiny House ist 17qm groß. Die Maximale Belegungszahl sind 2 Personen.
3. An- und Abreise
Die Anreise kann ab 15:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen oder nach vorheriger Vereinbarung.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen oder nach Vereinbarung. Der Mieter muss vor der Abreise das Geschirr spülen und trocken in den Schrank zurückstellen. Die Mülleimer sind zu entleeren. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Nach vorheriger Absprache können andere An- und Abreisezeiten individuell vereinbart werden.
Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Bei verfrühter Abreise erfolgt keine (anteilige) Rückzahlung der Miete
Übernachtungen fremder Personen (Besucher) sind nicht gestattet.
Die Nichtanreise im gebuchten Zeitraum gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung, mit der Ausnahme, dass etwas gesondert vereinbart ist.
4.Zahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Ist es durch sehr kurzfristige Buchungen nicht möglich, die 14 tägige Zahlungsfrist einzuhalten, genügt die sofortige Überweisung. In speziellen, sehr kurzfristigen Buchungen kann nach vorheriger Absprache der Mietpreis bei Ankunft vor Ort in bar bezahlt werden.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Der Mietpreis ist auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
Kontoinhaber: Gundel Lehmann
Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE91 8505 0300 4110 0225 20
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Rechnungsnummer und Name des Mieters
5. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-mail) erfolgen.
Im Falle des Rücktritts, nach einer bereits getätigten Zahlung, entstehen dem Mieter folgende Kosten:
Vom 30. Tag bis zum 14.Tag vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises. Vom 13. Tag bis zum 5.Tag vor Mietbeginn 75% des Gesamtpreises und beim Rücktritt bei weniger als 5 Tagen sind 100% des Gesamtpreises fällig.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts Nachricht. Wir empfehlen dem Mieter eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Vermieter gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Mieters, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Falls der Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden entstehen, ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Der Mieter muss die maximale Belegungszahl einhalten
7. Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Mieter vor. Dies berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Für den Mieter stellt es einen wichtigen Grund zur Kündigung dar, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienhauses gewährt.
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
8. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber dafür, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Falls der Mieter bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
Mängel am Mietobjekt müssen dem Vermieter ohne Verzögerung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, so hat er dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine Ansprüche auf Mietminderung). Entsteht ein Schaden durch die unterbliebene Mängelanzeige, so ist der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen.
Für eine Beeinträchtigung des Mietobjektes durch Strom- und Wasserausfälle, höhere Gewalt, und Unwetter wird nicht gehaftet. Bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten besteht ebenso keine Haftung. Der Vermieter ist natürlich gern bereit bei der Behebung der Probleme (soweit wie möglich) behilflich zu sein.
9. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
Der Mieter ist verantwortlich für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Nimmt er kostenpflichtige Internetseiten in Anspruch oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er darf insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und muss die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen.
10. Hausordnung
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr werden die Mietern gebeten, Lärmbelästigung zu vermeiden.
Feiern mit mehr als 2 Personen sind nicht erlaubt.
Das Tiny House und die Nebengebäude sind absolute Nichtraucherzonen. Auf der Terrasse ist Rauchen unter Berücksichtigung der Brandschutzvorschriften erlaubt. Im Garten darf natürlich ebenfalls geraucht werden.
Umgang mit Feuer ist nur im Falle der Kaminnutzung erlaubt. Sehen Sie sich hierzu unbedingt die Informationen über den Gebrauch des Kamines (im ausliegenden Gästebuch) genauestens an.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Beim Verlassen des Tiny Houses sind immer alle Türen und Fenster fest zu verschließen (auch nicht ankippen, es kann sonst zu erheblichen Nässeschäden führen).
11. Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Wir löschen die Daten, wenn keine gesetzlichen Anforderungen (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) der Löschung entgegenstehen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Das deutsches Recht findet hier Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Mieter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat, er nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
Der Beherbergungsort ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
Klagt der Vermieter gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages, ebenso alle rechtlichen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen.